Eine Prüflampe beleuchtet den schwarzen Lack eines Autos

Unfallgutachten Hamburg

Unfallgutachten in Hamburg: unabhängig, vollständig, in 24 Stunden.

Nach einem unverschuldeten Unfall halten wir Ihren Schaden vollständig fest, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Für Sie ist das Gutachten kostenlos, denn die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

5,0 bei Google
Auf einen BlickHaftpflichtschaden
0 €Kosten für Sie bei unverschuldetem Unfall
  • Gutachtenin 24 Stunden per E-Mail
  • Besichtigungvor Ort oder auf der Hebebühne
  • Kalkulationhochpräzise Software
  • Erreichbarrund um die Uhr
  • Auf WunschPartner-Anwälte
Gutachterkontor Levin & KollegenUnabhängig

Bagatellgrenze

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden bis rund 750 € reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Liegt der Schaden darüber, haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Mehr zum Bagatellschaden

Ihr Nachweis

Warum ein Unfallgutachten wichtig ist

Die Versicherung zahlt nur, was nachgewiesen ist. Ein Gutachten hält den Schaden fest, bevor repariert wird, und ist die Grundlage für alle Ansprüche: für die Reparaturkosten ebenso wie für Wertminderung, Nutzungsausfall und einen möglichen Totalschaden.

Ohne eigenes Gutachten bewertet oft der Gutachter der gegnerischen Versicherung Ihren Schaden, und der arbeitet in deren Auftrag. Positionen wie die Wertminderung oder die tatsächliche Reparaturdauer fallen dabei häufig zu knapp aus. Mit einem unabhängigen Gutachten haben Sie ein Dokument in der Hand, das Ihre Ansprüche vollständig belegt, auch vor Gericht.

Gut zu wissen: Das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, steht Ihnen als Geschädigtem zu. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Eine Hand stellt ein Warndreieck auf der Straße auf
Erst sichern, dann dokumentieren

Die ersten Stunden

Was direkt nach dem Unfall wichtig ist

Die Weichen für eine reibungslose Regulierung werden an der Unfallstelle gestellt. Sichern Sie die Unfallstelle, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder Unfallflucht die Polizei. Fotografieren Sie beide Fahrzeuge, die Endstellung, Bremsspuren und Schäden, und notieren Sie Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners.

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich nicht auf eine schnelle Regulierung durch die gegnerische Versicherung drängen. Rufen Sie stattdessen uns an: Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren die Besichtigung. Reparieren Sie das Fahrzeug erst, wenn der Schaden dokumentiert ist.

  • Was wir von Ihnen brauchen: Fahrzeugschein, Kennzeichen des Gegners, wenn vorhanden den Unfallbericht oder die Polizei-Vorgangsnummer und erste Fotos.
  • Was Sie nicht tun sollten: den Gutachter der Gegenseite akzeptieren, ohne uns zu fragen, oder Teile vor der Besichtigung austauschen lassen.
Die vollständige Checkliste

Inhalt

Was wir in Ihrem Gutachten festhalten

Fahrzeug und Schaden

Fahrzeugdaten, Ausstattung, Kilometerstand, Schadenbeschreibung und eine lückenlose Fotodokumentation.

Reparaturkosten

Kalkuliert mit hochpräziser Software: Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung nach Herstellervorgaben.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet und was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Entscheidend bei einem Totalschaden.

Wertminderung

Der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug auch nach der Reparatur hat.

Reparaturdauer und Nutzungsausfall

Wie lange die Reparatur dauert und welche Entschädigung Ihnen pro Tag ohne Auto zusteht.

Vorschäden

Alt- und Vorschäden halten wir getrennt fest, damit klar ist, was zu diesem Unfall gehört.

Kosten

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Unverschuldeter Unfall

Die gegnerische Versicherung zahlt

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Teilschuld

Aufteilung nach Haftungsquote

Die Kosten werden in der Regel nach der Haftungsquote aufgeteilt.

Selbst verschuldeter Unfall

Die Gegenseite zahlt nicht

Bei einem Kaskoschaden kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen. Ein Gutachten, das Sie selbst bei uns beauftragen, ist dann kostenpflichtig, den Preis nennen wir Ihnen vorher.

Alle Kosten im Überblick

Ihre Rechte

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

  • Freie Wahl des Gutachters
  • Freie Wahl der Werkstatt
  • Reparaturkosten oder Auszahlung (fiktive Abrechnung)
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Kostenpauschale
  • Anwaltskosten

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung übernehmen unsere Partner-Anwälte.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Anrufen oder schreiben

    Per Telefon oder WhatsApp, rund um die Uhr.

  2. Besichtigung

    Dort, wo Ihr Fahrzeug steht.

  3. Gutachten in 24 Stunden

    Per E-Mail.

  4. Ansprüche durchsetzen

    Auf Wunsch mit unseren Partner-Anwälten.

  5. Auszahlung

    Sie entscheiden, ob repariert oder ausgezahlt wird.

Kürzung durch die Versicherung

Was tun, wenn die Versicherung kürzt?

Häufig legt die gegnerische Versicherung einen Prüfbericht vor und kürzt einzelne Positionen. Akzeptieren Sie das nicht vorschnell. Schicken Sie uns das Schreiben, wir prüfen die Kürzung und nehmen fachlich Stellung. Die rechtliche Durchsetzung übernehmen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte.

Ihr Gutachter

Warum Gutachterkontor Levin & Kollegen

Unabhängig, für Sie kostenlos bei unverschuldetem Unfall, vor Ort in ganz Hamburg, Gutachten in 24 Stunden, Kalkulation mit hochpräziser Software, Partner-Anwälte und 5,0 Sterne bei Google.

Telefon und WhatsApp: 0173 3655000, rund um die Uhr

Einsatzgebiet

Unfallgutachten in ganz Hamburg

Wir erstellen Unfallgutachten in allen Hamburger Bezirken und in der Umgebung.

Das ganze Einsatzgebiet

Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Nein. Lassen Sie den Schaden erst begutachten, sonst gehen Beweise verloren.

Muss ich das Gutachten bezahlen oder vorstrecken?

Bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was ist ein Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert. Unter bestimmten Voraussetzungen, unter anderem einer fachgerechten Reparatur und der Weiternutzung des Fahrzeugs, ist eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich. Das Gutachten weist beide Werte aus.

Was ist Wertminderung?

Ein Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Wertverlust beziffern wir im Gutachten. Mehr zur Wertminderung

Was ist Nutzungsausfall?

Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen für die Reparaturdauer eine Entschädigung pro Tag zu. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. Die Reparaturdauer steht im Gutachten. Mehr zum Nutzungsausfall

Begutachtet ihr auch Leasing- und Firmenfahrzeuge?

Ja. Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie zusätzlich Ihren Leasinggeber über den Unfall informieren.

Könnt ihr auch unter das Fahrzeug schauen?

Ja. Wenn der Schaden am Unterboden, am Fahrwerk oder an der Abgasanlage liegt, sehen wir uns das Fahrzeug auf einer Hebebühne in einer Partnerwerkstatt in Hamburg an.

Wie schnell kommt ihr?

Wir vereinbaren einen Termin so schnell wie möglich, auch am Wochenende.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren. Fiktive Abrechnung erklärt

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