Kurz gesagt
Sichern Sie die Unfallstelle, holen Sie bei Verletzten oder Streit die Polizei und sichern Sie Beweise. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl feststellen, bevor repariert wird. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Verursachers auch das Gutachten.
An der Unfallstelle: die ersten Minuten
Zuerst geht es um Sicherheit, erst dann um den Schaden. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
- Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Fahrbahn frei machen, wenn nur Blechschaden entstanden ist. Fotografieren Sie vorher die Lage der Fahrzeuge.
- Polizei rufen (110), wenn jemand verletzt ist, wenn Sie sich über den Hergang nicht einig sind, wenn der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht oder wenn der Unfallgegner keine Angaben machen will.
- Nicht einfach wegfahren. Auch bei kleinen Schäden müssen Sie dem anderen Beteiligten ermöglichen, Ihre Daten festzustellen. Wer die Unfallstelle zu früh verlässt, macht sich strafbar.

Beweise sichern: Fotos, Daten, Zeugen
Was Sie jetzt festhalten, hilft später bei der Regulierung. Ihr Smartphone reicht dafür völlig aus.
- Fotos: die Unfallstelle aus mehreren Richtungen, die Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden aus der Nähe und mit Abstand, beide Kennzeichen, Spuren auf der Fahrbahn sowie Ampeln und Verkehrszeichen.
- Daten des Unfallgegners: Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Kennzeichen, Versicherung und wenn möglich die Versicherungsnummer.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern. Zeugen sind oft schnell wieder weg.
- Europäischer Unfallbericht: Er hilft, alle Angaben vollständig festzuhalten. Er ist kein Schuldanerkenntnis, sollte aber nur enthalten, was tatsächlich passiert ist.
Wichtig: Geben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis ab, weder schriftlich noch mündlich. Wer schuld ist, klärt sich später.
Die Versicherung des Unfallgegners herausfinden
Ihre Ansprüche richten sich gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie können sich direkt an sie wenden und müssen nicht den Umweg über den Unfallgegner gehen.
Fehlt Ihnen der Name der Versicherung, hilft der Zentralruf der Autoversicherer: Mit dem Kennzeichen erfahren Sie dort, bei welcher Gesellschaft das andere Fahrzeug versichert ist. Der Zentralruf ist rund um die Uhr kostenlos unter 0800 250 260 0 erreichbar, eine Anfrage ist auch über seine Webseite möglich.
Nach dem Unfall: die nächsten Schritte
- Eigene Versicherung informieren. Viele Verträge verlangen, dass Sie jeden Unfall innerhalb einer Woche melden, auch wenn Sie nicht schuld sind.
- Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, mit Datum, Ort, Kennzeichen und einer kurzen Schilderung.
- Unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor etwas repariert wird. Sie dürfen ihn selbst wählen. Bei kleinen Schäden bis zur Bagatellgrenze kann ein Kostenvoranschlag genügen.
- Werkstatt wählen. Auch die Werkstatt suchen Sie selbst aus. Angebote der gegnerischen Versicherung, die Reparatur über eine Partnerwerkstatt abzuwickeln, sind für Sie freiwillig.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall klären. Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen eines von beiden zu. Mehr zum Nutzungsausfall
- Auf Wunsch einen Anwalt einschalten. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten tragen.
Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht
Der Verursacher muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Je nach Fall gehören dazu:
- die Reparaturkosten, wahlweise mit Rechnung oder als Auszahlung laut Gutachten (fiktive Abrechnung)
- bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts
- die Wertminderung, weil ein Unfallwagen beim Verkauf weniger wert ist
- Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen
- die Kosten für Gutachten, Abschleppen und Anwalt
- eine Pauschale für Telefon, Porto und Fahrten
- bei Verletzungen Schmerzensgeld und weitere Schäden, zum Beispiel Verdienstausfall
Häufige Fehler, die Geld kosten
- Reparieren, bevor der Schaden begutachtet ist. Dann fehlt der Nachweis.
- Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, ohne zu wissen, dass Sie selbst wählen dürfen. Er arbeitet im Auftrag der Versicherung.
- Wertminderung und Nutzungsausfall vergessen. Beides wird nur gezahlt, wenn Sie es geltend machen.
- Eine Abfindungserklärung vorschnell unterschreiben, bevor alle Schäden bekannt sind, vor allem bei Verletzungen.
- Fristen verstreichen lassen. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Melden Sie den Schaden trotzdem zügig.
Was gilt bei Teilschuld?
Haben beide Seiten zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt. Die gegnerische Versicherung zahlt dann nur ihren Anteil, auch bei den Gutachterkosten. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sonderregeln wie das Quotenvorrecht helfen, einen größeren Teil Ihres Schadens ersetzt zu bekommen. Das prüfen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte. Wer das Gutachten in welchem Fall zahlt

