Kurz gesagt
Nutzungsausfall ist eine Entschädigung pro Tag für die Zeit, in der Sie Ihr Auto unfallbedingt nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach einer Tabelle mit Fahrzeuggruppen, die Dauer vor allem nach der Reparaturdauer laut Gutachten. Sie bekommen entweder Nutzungsausfall oder einen Mietwagen, nicht beides.
Was ist Nutzungsausfall?
Ein Auto jederzeit nutzen zu können, hat einen eigenen Wert. Fällt es nach einem unverschuldeten Unfall aus, muss die Versicherung des Verursachers diesen Verlust ausgleichen, auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Diese Entschädigung heißt Nutzungsausfall oder Nutzungsausfallentschädigung.

Die Voraussetzungen
- Ihr Auto ist durch den Unfall nicht nutzbar, etwa weil es nicht mehr fahrbereit ist, repariert wird oder nach einem Totalschaden ersetzt werden muss.
- Sie hätten das Auto in dieser Zeit genutzt. Wer ohnehin verreist war, hat keinen Ausfall.
- Sie hätten es auch nutzen können. Liegen Sie zum Beispiel im Krankenhaus, kann der Anspruch entfallen, es sei denn, Angehörige hätten das Auto genutzt.
- Sie konnten nicht ohne Weiteres auf ein anderes Fahrzeug ausweichen, etwa einen ungenutzten Zweitwagen.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall? Die Tabelle
Die Höhe pro Tag richtet sich in der Praxis nach einer Tabelle, die nach ihren Herausgebern Sanden, Danner und Küppersbusch benannt ist und regelmäßig aktualisiert wird. Darin sind Fahrzeugmodelle in Gruppen von A bis L eingeteilt, je nach Fahrzeugklasse, Motorisierung und Ausstattung. Jeder Gruppe ist ein fester Tagessatz zugeordnet.
| Gruppen | Typische Fahrzeuge | Tagessatz |
|---|---|---|
| A und B | Kleinst- und Kleinwagen | niedrigste Sätze |
| C und D | größere Kleinwagen und Kompaktklasse | steigend |
| E und F | Kompakt- und Mittelklasse | mittlere Sätze |
| G und H | obere Mittelklasse und Oberklasse | höhere Sätze |
| J bis L | Oberklasse, große SUV, Luxus- und Sportwagen | bis rund 175 € |
Die Tagessätze reichen von einem niedrigen zweistelligen Betrag für Kleinstwagen bis zu rund 175 € in der höchsten Gruppe. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft, ein sehr guter Pflegezustand kann dagegen sprechen.
Im Gutachten: Welche Gruppe für Ihr Auto gilt und wie lange die Reparatur voraussichtlich dauert, halten wir in Ihrem Unfallgutachten fest. Das ist die Grundlage für die Berechnung.
Wie lange wird gezahlt?
Gezahlt wird für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihr Auto unfallbedingt nicht nutzen können, also auch am Wochenende. Dazu gehören:
- die Reparaturdauer laut Gutachten, bei einem Totalschaden die Zeit für die Ersatzbeschaffung
- eine angemessene Zeit, um das Gutachten abzuwarten und den Auftrag zu erteilen
- Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa Lieferzeiten für Ersatzteile
Sie müssen den Ausfall aber so kurz wie möglich halten. Geben Sie die Reparatur zügig in Auftrag. Können Sie die Reparatur nicht vorfinanzieren, teilen Sie das der gegnerischen Versicherung rechtzeitig mit.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Beides gleichzeitig gibt es nicht, Sie entscheiden sich für einen Weg:
- Mietwagen: Sie bleiben mobil, die Versicherung zahlt die erforderlichen Mietkosten, in der Regel für ein vergleichbares Fahrzeug. Für das, was Sie am eigenen Auto sparen, wird oft ein kleiner Abzug vorgenommen. Fahren Sie nur sehr wenig, kann die Versicherung einwenden, dass ein Mietwagen unwirtschaftlich war.
- Nutzungsausfall: kein Aufwand, Sie erhalten Geld für jeden Ausfalltag. Das passt, wenn Sie die Zeit mit Bus und Bahn oder einer Fahrgemeinschaft überbrücken können.
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Lassen Sie den Schaden nicht reparieren und fahren das Auto weiter, waren Sie auch nicht ohne Auto. Nutzungsausfall gibt es dann nicht. Anders ist es, wenn Ihr Auto nach dem Unfall nicht fahrbereit war oder Sie es selbst repariert haben: Dann können Sie für die tatsächliche Ausfallzeit Nutzungsausfall verlangen, sollten sie aber belegen können. Mehr zur fiktiven Abrechnung
Firmenwagen und Motorräder
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten Besonderheiten. Statt der Tabelle werden oft der entgangene Gewinn oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug ersetzt. Bei Motorrädern kann Nutzungsausfall ebenfalls in Betracht kommen. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an, etwa darauf, ob Ihnen noch ein Auto zur Verfügung stand.

