Kurz gesagt
Die merkantile Wertminderung gleicht aus, dass Käufer für einen Unfallwagen weniger zahlen. Sie steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zu den Reparaturkosten zu, auch bei fiktiver Abrechnung. Ihre Höhe wird im Gutachten ermittelt und hängt vor allem von Alter, Laufleistung, Wert des Fahrzeugs und Art des Schadens ab.
Was ist Wertminderung?
Gemeint ist in aller Regel die merkantile Wertminderung, auch merkantiler Minderwert genannt. Ein Auto mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Auto. Der Grund: Käufer befürchten versteckte Folgeschäden, und frühere Unfallschäden müssen beim Verkauf angegeben werden. Dieser Verlust entsteht schon mit dem Unfall, nicht erst beim Verkauf.
Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung. Sie liegt vor, wenn nach der Reparatur ein technischer oder optischer Mangel bleibt, etwa eine sichtbare Farbabweichung. Bei fachgerechter Reparatur ist das heute selten.

Wann steht Ihnen eine Wertminderung zu?
- Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Verursachers die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten zahlen.
- Bei Teilschuld wird sie wie der übrige Schaden nach der Haftungsquote aufgeteilt.
- Über die eigene Kaskoversicherung bekommen Sie in der Regel keine Wertminderung, sie ist in den üblichen Bedingungen nicht versichert.
- Bei Bagatellschäden fällt meist keine Wertminderung an. Werden nur angeschraubte Teile ersetzt, etwa ein Stoßfänger, ist sie oft gering oder entfällt.
Wovon die Höhe abhängt
Jeder Fall ist anders. Diese Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle:
| Faktor | Eher höhere Wertminderung | Eher geringere Wertminderung |
|---|---|---|
| Alter und Laufleistung | junges Fahrzeug, wenig gefahren | älteres Fahrzeug, viel gefahren |
| Art des Schadens | Arbeiten an tragenden Teilen, Richtarbeiten | Austausch angeschraubter Teile |
| Höhe der Reparatur | hohe Reparaturkosten im Verhältnis zum Wert | geringe Reparaturkosten |
| Vorgeschichte | bisher unfallfrei, gepflegt | Vorschäden, schlechter Zustand |
| Markt | gefragtes, wertstabiles Modell | geringe Nachfrage |
Alte Faustregel überholt: Früher hieß es oft, eine Wertminderung gebe es nur bis fünf Jahre und 100.000 km. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sie aber auch bei älteren Fahrzeugen mit höherer Laufleistung in Betracht kommen. Entscheidend ist, ob der Unfall den Preis auf dem Markt mindert.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gibt es nicht. Sachverständige arbeiten mit verschiedenen Methoden, zum Beispiel der Methode nach Ruhkopf und Sahm, der BVSK-Methode, der Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM), der Methode nach Halbgewachs oder dem sogenannten Hamburger Modell.
Gerichte sind an keine dieser Methoden gebunden, sie schätzen die Wertminderung im Einzelfall. Umso wichtiger ist ein Gutachten, das den Betrag nachvollziehbar begründet. Genau das leistet ein unabhängiges Unfallgutachten: Es hält den Schaden vollständig fest und beziffert die Wertminderung.
Mehrwertsteuer und fiktive Abrechnung
Die Wertminderung ist Schadensersatz für einen Vermögensverlust. Sie wird ohne Mehrwertsteuer gezahlt, ganz gleich, ob Sie reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen. Auch bei der Auszahlung laut Gutachten steht sie Ihnen zu.
Leasing- und Firmenfahrzeuge
Bei Leasingfahrzeugen steht die Wertminderung in der Regel dem Leasinggeber zu, denn ihm gehört das Fahrzeug. Viele Leasingverträge regeln, dass sie an ihn weitergeleitet oder bei der Rückgabe berücksichtigt wird. Informieren Sie Ihren Leasinggeber deshalb über den Unfall. Bei Firmenfahrzeugen gilt das Gleiche wie bei Privatwagen.
So setzen Sie die Wertminderung durch
- Lassen Sie ein eigenes Gutachten erstellen, bevor repariert wird. Es beziffert die Wertminderung und begründet sie.
- Machen Sie die Wertminderung ausdrücklich geltend, zusammen mit den übrigen Schäden.
- Akzeptieren Sie Kürzungen nicht vorschnell. Wir nehmen fachlich Stellung, die rechtliche Durchsetzung übernehmen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte.

