Unfall gehabt?

Ihr Kfz-Gutachter Hamburg: Gutachten in 24 Stunden.

Unser Team aus erfahrenen Kfz-Sachverständigen kommt direkt zu Ihnen, erfasst Ihren Schaden vollständig und begleitet Sie bis zur Regulierung mit der Versicherung.

5,0 bei Google
  • Kostenlos bei unverschuldetem Unfall. Die gegnerische Versicherung zahlt.
  • Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
  • Gutachten in 24 Stunden per E-Mail.
  • Partner-Anwälte an Ihrer Seite.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten (§ 249 BGB).

  • 24 hGutachten in 24 Stunden

    In der Regel haben Sie Ihr Gutachten einen Tag nach der Besichtigung per E-Mail.

  • 0 €Eigenanteil bei unverschuldetem Unfall

    Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

  • 5,0Sterne bei Google

    Unsere Kunden bewerten uns mit der Bestnote. Lesen Sie selbst, was sie schreiben.

  • 7 Tagedie Woche erreichbar

    Per Telefon und WhatsApp, rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Kfz Gutachten. Kompetent. Unabhängig. Fair.

Unfallgutachten Hamburg

So läuft Ihre Begutachtung ab

Sie brauchen keine Vorkenntnisse und müssen nichts vorbereiten. Ein Anruf genügt, den Rest übernehmen wir. Von der ersten Meldung bis zur Auszahlung haben Sie denselben Ansprechpartner.

  1. Sofort, rund um die Uhr

    Sie melden sich bei uns

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir klären mit Ihnen, wie es weitergeht und wer die Kosten trägt. Erste Fotos vom Schaden helfen uns bei der Einschätzung.

  2. Termin nach Absprache, auch am Wochenende

    Besichtigung vor Ort

    Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Ein Sachverständiger aus unserem Team dokumentiert den Schaden mit Fotos und Messung und prüft, was unter der Oberfläche beschädigt sein könnte.

  3. In der Regel innerhalb von 24 Stunden

    Ihr Gutachten

    Sie erhalten Ihr Gutachten per E-Mail, mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall, kalkuliert mit hochpräziser Software. Auf Wunsch schicken wir es direkt an Ihre Werkstatt und Ihren Anwalt.

  4. Auf Wunsch mit Partner-Anwälten

    Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung

    Auf Wunsch übernehmen unsere Partner-Anwälte die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. So müssen Sie sich nicht selbst mit der Versicherung auseinandersetzen.

  5. Zum Abschluss

    Regulierung und Auszahlung

    Die Versicherung reguliert den Schaden auf Grundlage des Gutachtens. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen.

Ein Sachverständiger prüft nachts mit einer Taschenlampe ein Auto am Straßenrand
Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht

Vor Ort in Hamburg

Sie müssen nirgendwo hinfahren. Wir kommen zu Ihnen.

Nach einem Unfall haben Sie genug zu tun. Deshalb kommt ein Sachverständiger aus unserem Team dorthin, wo Ihr Fahrzeug gerade steht: auf den Hof, in die Werkstatt, zum Abschleppdienst oder zu Ihnen nach Hause. Termine vereinbaren wir kurzfristig, auch am Abend und am Wochenende.

Vor Ort nehmen wir den Schaden vollständig auf: Fotos aus allen Winkeln, Messungen, Fahrzeugdaten und Vorschäden. Auch Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht, zum Beispiel an Halterungen, Sensoren oder hinter der Stoßfängerverkleidung, gehören in das Gutachten.

  • Erste Fotos per WhatsApp: So können wir den Schaden vorab einschätzen und den Termin planen.
  • Alle Hamburger Bezirke und das Umland: von Altona bis Bergedorf, von Norderstedt bis Harburg.
  • Kein Weg für Sie: Sie müssen weder ins Büro noch zu einer Prüfstelle.
  • Begutachtung auf der Hebebühne in Partnerwerkstätten: Wenn ein Blick unter das Fahrzeug nötig ist, zum Beispiel bei Schäden am Unterboden oder Fahrwerk, sehen wir uns Ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne in einer Partnerwerkstatt an.
Unser Einsatzgebiet
Ein Sachverständiger leuchtet mit einer Handlampe den Unterboden eines Fahrzeugs aus

Blick unter das Fahrzeug

Auch was man nicht sieht, gehört ins Gutachten.

Bei Schäden am Unterboden oder am Fahrwerk schauen wir unter das Fahrzeug und nutzen dafür eine Hebebühne in einer Partnerwerkstatt. So erfassen wir auch verdeckte Schäden.

Worauf ein Gutachter achtet

Drei Stellen, die bei einem Frontschaden genau geprüft werden

Ein Schaden ist oft größer, als er auf den ersten Blick aussieht. Wählen Sie einen Punkt im Foto und lesen Sie, was ein Sachverständiger dort prüft und warum es für Ihr Gutachten zählt.

Schwarzes Auto mit Unfallschaden an Stoßfänger, Kotflügel und Blinker Prüfpunkt 1: Stoßfänger und was dahinter liegt Prüfpunkt 2: Lack, Kotflügel und Spaltmaße Prüfpunkt 3: Rad, Reifen und Achse
Beispielfoto eines Frontschadens
  1. Stoßfänger und was dahinter liegt

    Der Stoßfänger ist nur die Verkleidung. Dahinter sitzen Halterungen, der Querträger und oft Parksensoren oder ein Radarsensor für den Abstandstempomaten. Schon ein leichter Anstoß kann Halter brechen oder einen Sensor verschieben.

    Geprüft wird: Verformung, Halterungen und Sensoren. Wird ein Sensor ersetzt oder bewegt, gehört seine Neueinstellung in die Kalkulation.

  2. Lack, Kotflügel und Spaltmaße

    Am Kotflügel zeigt sich, wie weit der Anstoß reicht. Ungleichmäßige Spalten zwischen Motorhaube, Kotflügel und Tür verraten, ob sich Teile verschoben haben.

    Geprüft wird: die Lackschichtdicke mit einem Messgerät. Werkslack liegt meist bei rund 80 bis 150 Mikrometern. Deutlich höhere Werte deuten auf eine frühere Reparatur hin. Das ist wichtig, um neue Schäden sauber von Vorschäden zu trennen.

  3. Rad, Reifen und Achse

    Trifft der Stoß das Rad, kann mehr betroffen sein als die Felge: Reifenflanke, Lenkung und Teile der Radaufhängung. Von außen ist das oft nicht zu sehen.

    Geprüft wird: Felge, Reifen und Fahrwerksteile. Besteht der Verdacht, dass die Achse verzogen ist, gehört eine Achsvermessung in das Gutachten.

SchadengutachtenHaftpflichtschaden

Ihr Gutachten

Das halten wir für Sie fest

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Fotodokumentation
Kalkulation: hochpräzise SoftwareFertig in 24 h

Das Gutachten

Unfallgutachten Hamburg: Ihre Ansprüche schwarz auf weiß

Die Versicherung zahlt nur, was nachgewiesen ist. Deshalb ist das Gutachten das wichtigste Dokument nach einem Unfall: Es hält fest, wie groß der Schaden ist, was die Reparatur kostet, was Ihr Fahrzeug vor dem Unfall wert war und was Ihnen darüber hinaus zusteht.

Wir schreiben unsere Gutachten so, dass Versicherung, Werkstatt und Anwalt sie ohne Rückfragen verstehen: mit nachvollziehbarer Kalkulation, Fotos von jedem Schaden und klaren Zahlen zu Wertminderung und Nutzungsausfall. Kürzt die Versicherung trotzdem, nehmen wir dazu Stellung.

Mehr zum Unfallgutachten

Leistungen

Kfz-Sachverständiger Hamburg: Gutachten für jeden Fall

Ob Unfall, Wertermittlung oder Prüfung: Als Ihr Kfz-Gutachter Hamburg erstellt unser Team aus erfahrenen Kfz-Sachverständigen Ihr Gutachten unabhängig und verständlich, in der ganzen Stadt und im Umland.

Unser Schwerpunkt

Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, erfassen wir Ihren Schaden vollständig: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Zwei Autos nach einem Zusammenstoß auf einer Stadtstraße bei Nacht
Ob Stadtverkehr oder Landstraße: Jeder Schaden gehört vollständig dokumentiert

Typische Fälle

Vom Parkrempler bis zum Totalschaden

Die meisten Unfälle in Hamburg passieren im dichten Stadtverkehr: beim Einparken, beim Spurwechsel auf der Ring 2, beim Auffahren an der Ampel oder auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Der Schaden sieht oft klein aus und ist es häufig nicht. Moderne Stoßfänger sitzen auf Halterungen, dahinter liegen Parksensoren, Kameras und Radarmodule. Wird ein Kotflügel gestaucht, sind oft auch Tür, Schweller oder Scheinwerfer betroffen.

Wir begutachten alle Haftpflicht- und Kaskoschäden an Pkw, Motorrädern, Transportern und Lkw:

  • Parkschäden und Streifschäden, auch nach Unfallflucht mit einem Kaskoschaden.
  • Auffahrunfälle und Kreuzungsunfälle mit Schäden an Karosserie, Fahrwerk und Technik.
  • Wildunfälle, Hagel und Vandalismus als Kaskoschaden für Ihre eigene Versicherung.
  • Totalschäden mit Wiederbeschaffungswert, Restwert und der 130-Prozent-Grenze.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Freie Gutachterwahl

Ihr eigener Gutachter oder der Gutachter der Versicherung?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl: Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter selbst beauftragen. Der Unterschied liegt darin, in wessen Auftrag begutachtet wird.

Variante A

Gutachter der gegnerischen Versicherung

  • Wird von der Versicherung beauftragt
  • Auftraggeber ist die Versicherung, nicht Sie
  • Sie haben keinen Einfluss auf Umfang und Ergebnis
  • Wertminderung und Nutzungsausfall werden oft knapp bemessen

Variante B

Ihr Gutachter vom Gutachterkontor

  • Sie beauftragen uns selbst
  • Wir erfassen Ihren Schaden vollständig in Ihrem Interesse
  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten
  • Auf Wunsch sind Partner-Anwälte an Ihrer Seite

Rufen Sie uns an, bevor die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt.

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Ihre Wahl

Fiktive Abrechnung oder Reparatur?

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, was mit dem Geld passiert. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, wir erklären sie Ihnen.

Möglichkeit 1

Auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)

nettoReparaturkosten ohne Mehrwertsteuer

Sie erhalten die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer, dazu eine mögliche Wertminderung. Ob, wo und wie Sie reparieren, entscheiden Sie selbst. Das lohnt sich zum Beispiel bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie günstig reparieren können.

Möglichkeit 2

Reparieren lassen

bruttoReparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer

Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer und eine mögliche Wertminderung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich. Die Werkstatt wählen Sie frei.

Wir sind für Sie da

Unfall gehabt oder Fahrzeug bewerten lassen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Die Erstberatung ist kostenlos. Wir kommen zu Ihnen, ob nach Wandsbek, Eimsbüttel oder Harburg.

Telefon und WhatsApp: 0173 3655000, rund um die Uhr

Für wen wir arbeiten

Privatkunden, Betriebe, Werkstätten und Kanzleien

Die meisten unserer Kunden sind Privatpersonen nach einem Unfall. Daneben arbeiten wir mit Betrieben, Werkstätten und Anwaltskanzleien zusammen.

Privatpersonen

Nach einem Unfall, vor dem Autokauf oder für den Verkauf: Wir erklären Ihnen verständlich, was Ihnen zusteht und wie es weitergeht. Ein Ansprechpartner, von der Meldung bis zur Regulierung.

Firmen und Fuhrparks

Transporter, Lieferfahrzeuge, Firmenwagen und Leasingfahrzeuge: Wir begutachten schnell und am Standort, damit Ihr Fahrzeug bald wieder im Einsatz ist. Auf Wunsch mit festem Ansprechpartner für Ihren Fuhrpark.

Werkstätten und Kanzleien

Werkstätten bekommen Gutachten, mit denen sie direkt kalkulieren können. Anwaltskanzleien erhalten nachvollziehbare Unterlagen für die Regulierung, auf Wunsch auch Stellungnahmen zu Kürzungen.

Auf Ihrer Seite

Warum Sie uns vertrauen können

Ein Gutachten ist Vertrauenssache. Das ist unser Versprechen an Sie.

Zwei Personen besprechen einen Schaden am Schweller mit einem Tablet
  • UnabhängigWir arbeiten in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der Versicherung. Wir halten fest, was Ihnen zusteht, nicht mehr und nicht weniger.
  • Kalkulation mit hochpräziser SoftwareErsatzteile, Arbeitszeit und Lackierung werden nach Herstellervorgaben berechnet, nachvollziehbar für Versicherung und Werkstatt.
  • Partner-Anwältefür die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
  • Ein Team aus erfahrenen Kfz-Sachverständigenin ganz Hamburg. So sind wir auch dann schnell bei Ihnen, wenn mehrere Aufträge gleichzeitig anstehen.
  • Begutachtung auf der Hebebühne in PartnerwerkstättenFür Schäden am Unterboden, am Fahrwerk oder an der Abgasanlage sehen wir uns Ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne in einer Partnerwerkstatt an.
  • Ein Ansprechpartnervon der Meldung bis zur Regulierung. Sie müssen Ihren Fall nicht jedes Mal neu erklären.
  • Klare WorteWir erklären Ihnen jeden Schritt verständlich und sagen Ihnen auch, wenn ein Kostenvoranschlag genügt.
5,0 bei Google

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Unsere Kunden schätzen die schnelle Hilfe und die persönliche Betreuung nach dem Unfall. Lesen Sie selbst, was sie über uns schreiben, oder bewerten Sie uns, wenn wir für Sie tätig waren.

Kontakt

So erreichen Sie uns

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp, wir melden uns schnellstmöglich. Ein Besuch im Büro ist nicht nötig, wir kommen zu Ihnen.

Rund um die Uhr erreichbar, 7 Tage die Woche

Telefon und WhatsApp

Schreiben Sie uns

Fotos vom Schaden schicken Sie am einfachsten per WhatsApp an 0173 3655000.

Häufige Fragen

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten

Die Antworten sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung übernehmen unsere Partner-Anwälte.

Was kostet ein Kfz-Gutachter in Hamburg?

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten, wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Gutachten, die Sie selbst in Auftrag geben, zum Beispiel Wert-, Oldtimer- oder Kaskogutachten, sind kostenpflichtig. Den Preis nennen wir Ihnen vorher. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Alle Kosten im Überblick

Wer zahlt bei Teilschuld?

In der Regel werden die Gutachterkosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Auftrag erteilen, wir besprechen mit Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Gerichte ziehen die Grenze für Bagatellschäden meist bei rund 750 €. Darunter kann ein Kurzgutachten genügen. Viele Schäden sind größer, als sie aussehen, deshalb lohnt sich ein genauer Blick. Mehr zum Bagatellschaden

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter selbst wählen. Nur bei einem Kaskoschaden kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen.

Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie bei Verletzten oder Streit die Polizei. Fotografieren Sie Schaden und Unfallstelle, notieren Sie Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Dann rufen Sie uns an. Zur ausführlichen Checkliste

Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung, per E-Mail. Auf Wunsch schicken wir es direkt an Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt.

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Je nach Fall Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, eine Kostenpauschale und die Gutachterkosten, unter Umständen auch Abschlepp- und Anwaltskosten. Mehr zum Nutzungsausfall

Wird das Gutachten von der Versicherung anerkannt?

Unsere Gutachten sind nachvollziehbar aufgebaut, mit Fotos dokumentiert und mit hochpräziser Software kalkuliert. Kürzt die Versicherung trotzdem, nehmen wir zu der Kürzung Stellung.

Muss ich zu Ihnen ins Büro kommen?

Nein. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, in ganz Hamburg und im Umland. Unser Einsatzgebiet

Begutachtet ihr auch Motorräder, Transporter und Lkw?

Ja. Wir begutachten Pkw, Krafträder, Transporter, Lkw und Oldtimer, auch Leasing- und Firmenfahrzeuge. Alle Leistungen

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