Kurz gesagt

Als Bagatellschaden gilt nach einem Unfall meist ein Schaden bis rund 750 €. Bis dahin erstattet die gegnerische Versicherung oft nur einen Kostenvoranschlag. Entscheidend ist aber, wie der Schaden für Sie als Laien aussah, als Sie den Gutachter beauftragt haben. Beim Autoverkauf gilt eine viel engere Grenze.

Was ist ein Bagatellschaden?

Der Begriff ist gesetzlich nicht festgelegt. Gemeint ist ein kleiner, meist oberflächlicher Schaden: ein Kratzer im Lack, eine kleine Delle, ein beschädigter Außenspiegel. Nach einem Unfall spielt die Bagatellgrenze vor allem bei einer Frage eine Rolle: Muss die Versicherung des Verursachers die Kosten für ein vollständiges Gutachten übernehmen?

Den Schaden selbst muss sie in jedem Fall ersetzen, auch wenn er klein ist.

Ein Finger zeigt auf Kratzer im schwarzen Lack
Hinter einem Kratzer steckt oft mehr

Wo liegt die Bagatellgrenze?

Die meisten Gerichte ziehen die Grenze bei rund 750 €, manche etwas höher. Liegt der Schaden darunter, gilt ein vollständiges Gutachten oft als unverhältnismäßig. Die Versicherung erstattet dann in der Regel nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Entscheidend ist, wie der Schaden für Sie aussah

Ob ein Gutachten nötig war, beurteilen die Gerichte aus Ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung, also aus der Sicht eines Laien. Durften Sie annehmen, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, muss die Versicherung das Gutachten in der Regel auch dann bezahlen, wenn sich später ein kleinerer Betrag ergibt.

Im Zweifel lohnt sich deshalb eine kurze Rückfrage. Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp, und wir sagen Ihnen kostenlos, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.

Warum kleine Schäden oft teurer sind, als sie aussehen

Moderne Autos stecken voller Technik, gerade dort, wo es beim Parken oder im Stadtverkehr kracht:

  • Hinter dem Stoßfänger sitzen Parksensoren, Radar für den Abstandstempomat oder Kameras.
  • Halterungen und Clips brechen, auch wenn außen nur ein Kratzer zu sehen ist.
  • Nach einer Reparatur müssen Assistenzsysteme oft neu eingestellt werden.
  • Damit der Farbton passt, werden angrenzende Teile häufig mitlackiert.

So liegt ein scheinbar kleiner Parkrempler schnell über der Bagatellgrenze.

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Gutachten?

NachweisSinnvoll, wennWas er festhält
Kostenvoranschlagder Schaden klein und eindeutig istdie voraussichtlichen Reparaturkosten einer Werkstatt
Kurzgutachtender Schaden im Bereich der Bagatellgrenze liegtSchaden und Reparaturkosten, mit Fotos und Kalkulation
Vollständiges Gutachtender Schaden darüber liegt oder unklar istalle Positionen, auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Vorschäden

Wichtig: Eine Wertminderung oder die Reparaturdauer für den Nutzungsausfall weist ein Kostenvoranschlag in der Regel nicht aus. Wer das Gutachten in welchem Fall zahlt

Beim Autoverkauf ist die Grenze viel enger

Verkaufen Sie Ihr Auto, müssen Sie frühere Unfallschäden angeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten dabei nur ganz geringfügige, äußere Lackschäden als Bagatellschäden, die man nicht erwähnen muss. Andere Schäden, etwa am Blech, sollten Sie offenlegen, auch wenn sie repariert sind und die Reparatur wenig gekostet hat.

Wer einen solchen Schaden verschweigt, riskiert, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt oder Schadensersatz verlangt. Ein Gutachten hilft, frühere Schäden und ihre Reparatur sauber zu belegen. Mehr zum Wertgutachten

Selbst verursacht: lieber selbst bezahlen?

Haben Sie den kleinen Schaden selbst verursacht, kann es sich lohnen, ihn aus eigener Tasche zu bezahlen. So bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Viele Versicherer erlauben es auch, eine bereits regulierte Zahlung innerhalb einer Frist zu erstatten. Fragen Sie Ihre Versicherung nach den Bedingungen.

Auch bei kleinen Schäden: nicht einfach wegfahren

Wer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar, auch bei einem kleinen Kratzer. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht in der Regel nicht aus. Warten Sie angemessen lange auf den Halter oder informieren Sie die Polizei.