Ein Finger zeigt auf Kratzer im schwarzen Lack

Kfz-Gutachten Kosten und Kostenübernahme

Was kostet ein Kfz-Gutachter? Und wer zahlt?

Die kurze Antwort: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie für das Gutachten nichts. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wann das anders ist und wie sich das Honorar berechnet, erklären wir hier.

Kosten auf einen Blick§ 249 BGB
0 €für Sie bei unverschuldetem Unfall
  • Teilschuldanteilig nach Quote
  • Selbst verschuldetPreis nennen wir vorher
  • Wert- und OldtimergutachtenPreis nennen wir vorher
  • Vorstreckennicht nötig
  • Erstberatungkostenlos
Gutachterkontor Levin & KollegenOhne Vorkasse

Übersicht

Wer zahlt das Gutachten in welchem Fall?

Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten vollständig. Bei Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Gutachten, die Sie selbst in Auftrag geben, zum Beispiel ein Wertgutachten, zahlen Sie selbst.

SituationWer zahlt?Ihre Kosten
Unverschuldeter Unfall Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Keine
Teilschuld Die gegnerische Versicherung, anteilig nach der Haftungsquote Ihr Anteil nach der Quote
Selbst verschuldeter Unfall Nicht die Gegenseite. Bei Vollkasko bestimmt oft Ihre Versicherung den Gutachter. Selbst beauftragtes Gutachten: Preis nennen wir vorher
Kleiner Schaden bis rund 750 € Die gegnerische Versicherung, oft aber nur für einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten Wir sagen Ihnen vorher, was sinnvoll ist
Wertgutachten, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagen-Check Sie als Auftraggeber Preis nennen wir vorher
Erstberatung Niemand Kostenlos

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung übernehmen unsere Partner-Anwälte.

Rechtsgrundlage

Warum zahlt die Versicherung des Unfallgegners?

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden so ersetzen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu gehören auch die Kosten, die nötig sind, um den Schaden festzustellen. Ein unabhängiges Gutachten ist deshalb Teil des Schadens, den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzen muss.

Den Gutachter wählen Sie selbst. Sie müssen nicht den Sachverständigen nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Versicherung darf Sie auch nicht auf ihren eigenen Prüfdienst verweisen, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Die Gutachterkosten zählen zu den sogenannten Schadenpositionen. Das heißt: Die Versicherung ersetzt sie zusätzlich zu Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale. Es gibt keinen Selbstbehalt und keine Obergrenze, solange die Kosten zur Schadenhöhe passen.

Honorar

Kfz-Gutachten Kosten: So berechnet sich das Honorar

Bei Haftpflichtschäden richtet sich das Gutachterhonorar in der Regel nach der Schadenhöhe: Je größer der Schaden, desto aufwendiger ist das Gutachten. Viele Sachverständige orientieren sich dabei an der Honorarbefragung des BVSK, des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Hinzu kommen meist Nebenkosten, etwa für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit.

Bei einem unverschuldeten Unfall spielt das für Sie keine Rolle: Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie strecken nichts vor. Sie treten uns Ihren Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten gegen die Versicherung ab, und wir kümmern uns um den Rest.

Für Gutachten auf Ihren Wunsch, etwa ein Wertgutachten oder einen Gebrauchtwagen-Check, gilt ein fester Preis, den wir Ihnen vor der Beauftragung nennen. Er hängt von der Art des Gutachtens, dem Fahrzeug und dem Aufwand ab, zum Beispiel davon, ob eine Probefahrt oder eine Bühne nötig ist.

Autotür bei Nacht mit Lichtern der Stadt
Jede Position zählt

Das Gutachten zahlt sich aus

Warum sich ein eigenes Gutachten auch bei kleineren Schäden lohnt

Ein eigenes Gutachten kostet Sie nach einem unverschuldeten Unfall nichts, es bringt Ihnen aber in der Regel mehr als ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder der Prüfbericht der Versicherung. Der Grund: Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten enthält zusätzlich Positionen, die ohne Gutachten oft gar nicht geltend gemacht werden.

  • Wertminderung: Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zu.
  • Nutzungsausfall: Für jeden Tag, den Sie ohne Auto sind, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
  • Versteckte Schäden: Halterungen, Sensoren und Verkleidungen hinter dem sichtbaren Schaden fehlen in vielen Kostenvoranschlägen.
  • Beweis für später: Kürzt die Versicherung, haben Sie mit dem Gutachten ein Dokument, auf das sich Ihr Anwalt stützen kann.
Mehr zur Wertminderung

Bagatellgrenze

Ab wann zahlt die Versicherung ein volles Gutachten?

Gerichte ziehen die Grenze meist bei rund 750 €. Darunter erstattet die Versicherung oft nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Viele Schäden sind aber größer, als sie aussehen. Wir sagen Ihnen vorher, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Mehr zum Bagatellschaden

Teilschuld

Was gilt, wenn Sie eine Mitschuld tragen?

Dann zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig, nach der Haftungsquote. Haben Sie eine Kaskoversicherung, können Sonderregeln wie das Quotenvorrecht helfen. Das prüfen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte.

Kürzungen

Was, wenn die Versicherung kürzt?

Es kommt vor, dass Versicherungen Gutachterkosten oder einzelne Positionen kürzen. Kürzungen sind nicht automatisch berechtigt. Wir nehmen fachlich Stellung, die rechtliche Durchsetzung übernehmen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte.

Kostenlose Erstberatung

Unsicher, wer in Ihrem Fall zahlt?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir klären mit Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer die Kosten trägt, bevor Sie etwas beauftragen.

Telefon und WhatsApp: 0173 3655000, rund um die Uhr

Häufige Fragen

Fragen zu den Kosten

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was kostet die Erstberatung?

Nichts. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos, auch wenn Sie danach kein Gutachten beauftragen.

Wer zahlt den Gutachter, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Die Versicherung des Unfallgegners zahlt dann nicht. Bei einem Kaskoschaden kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen. Ein Gutachten, das Sie selbst bei uns beauftragen, ist kostenpflichtig. Den Preis nennen wir Ihnen vorher.

Zahlt die Versicherung den Gutachter auch bei einem Totalschaden?

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten auch dann zum Schaden. Gerade bei einem Totalschaden ist das Gutachten wichtig, weil es Wiederbeschaffungswert und Restwert festhält.

Darf mir die Versicherung ihren eigenen Gutachter vorschreiben?

Bei einem Haftpflichtschaden nicht, Sie wählen den Gutachter selbst. Nur bei einem Kaskoschaden kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen.

Was kostet ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten?

Das hängt vom Fahrzeug und vom Aufwand ab. Den Preis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Zum Wertgutachten

Wer zahlt bei Teilschuld?

In der Regel werden die Gutachterkosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einer Kaskoversicherung können Sonderregeln wie das Quotenvorrecht greifen.

Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Dann klären wir das direkt mit der Versicherung. Für Sie entstehen daraus bei einem unverschuldeten Unfall keine Kosten. Die rechtliche Durchsetzung übernehmen auf Wunsch unsere Partner-Anwälte.

Lohnt sich ein Gutachten auch, wenn ich mein Auto gar nicht reparieren lasse?

Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt, dazu eine mögliche Wertminderung. Ohne Gutachten fehlt dafür die Grundlage. Fiktive Abrechnung erklärt

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